Bestätigung und Zahlung
Diese Bedingungen und die Ausschreibung sind fester Bestandteil des Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages an. Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet über die Vergabe der Plätze. Ein Anspruch seitens des Teilnehmers besteht nicht. Jeder angemeldete Teilnehmer muss nach Erhalt der Bestätigung innerhalb von 14 Tagen den gesamten Teilnehmerpreis auf das Konto des Club TdC leisten.
Erfolgt der Eingang der Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Club TdC nach Fristsetzung die Bestätigung rückgängig machen und andere Teilnehmer für die Reise berücksichtigen. Ist dies nicht mehr möglich, hat der Teilnehmer die anfallenden Stornierungskosten zu tragen.
Stornierung
Der Teilnehmer kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten oder einen Ersatzteilnehmer benennen. Ein Nichtantritt der Reise ohne schriftliche Erklärung des Rücktritts gilt als eine Stornierung ein Tag vor Reiseantritt. Bei Eingang der Zahlung des Veranstaltungspreises auf dem angegebenen Konto durch einen vom Stornierenden zu benennenden Ersatzteilnehmer fallen keine Stornokosten, sondern lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 20 an. Sofern es sich bei dem Ersatzteilnehmer nicht um ein Vereinsmitglied handelt, behält sich der Club TdC vor, diesen Teilnehmer abzulehnen und den Erstbuchenden mit den Stornokosten zu belasten. Für Mehrkosten (andere Zimmerart, Nicht-Mitglied, Mietrad etc.) haftet der Erstbuchende mit.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die auf der Grundlage unserer Bestätigung in jedem Reisebüro abgeschlossen werden kann.
Änderungen
Sofern sich wesentliche Reiseleistungen ändern, werden die Teilnehmer umgehend informiert. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit eines stornokostenfreien Rücktritts innerhalb einer Woche nach Erhalt der Änderungsmitteilung. Die Änderung eines Referenten oder Trainingsbetreuers ist keine wesentliche Änderung.
Berechnung des Teilnahmepreises
Bei einer anderen Aufenthaltsdauer als im Standardprogramm vorgesehen, wird immer zunächst der ausgeschriebene Teilnahmepreis für das Standardprogramm inklusive Zuschläge (z.B. für Nicht-Mitglieder) zu Grunde gelegt. Die Einzelkosten für Mehr- oder Mindertage werden dann dazu addiert bzw. davon subtrahiert.
Organisation der An- und Abreise
Jeder Teilnehmer ist selbst für die Organisation seiner An- und Abreise zum Veranstaltungsort verantwortlich.
Persönliche Daten und Bilder
Alle angemeldeten Personen erhalten eine Liste der Teilnehmer mit Name, Vorname, Wohnort (keine Straße), Arbeitgeber, Funktion, Mobilnummer und E-Mail-Adresse. Mit der Unterschrift unter diese Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Weitergabe. Sofern dies für einzelne Daten nicht gewünscht ist, muss dies mit der Anmeldung schriftlich mitgeteilt werden. Die Teilnahme gilt als Einwilligung in eine mögliche Veröffentlichung von Fotos im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeit des Club TdC.
Haftung
1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während der gesamten sportlichen Veranstaltungen einen Helm tragen. Der Helm muss den Ansi/Snell- bzw. den jeweils aktuellen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen.
2. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren einer Radsport-Veranstaltung bekannt sind und gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Abschluss einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
3. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten. Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.
4. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.
(Februar 2023)